Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 31. Oktober umfassend zur Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten Stellung genommen (Az. VIII ZR 261/06 zum Herunterladen). Die Richter sorgten in dem vorgestern veröffentlichten Urteil mit gleich mehreren Leitsätzen für Klarstellungen. So entschieden sie, dass eine Abrechnung der Kosten allein nach Wohnfläche möglich ist, wenn eine Abrechnung nach Verbrauch objektiv nicht (mehr) machbar ist. Herrscht Streit darüber, wie groß die Wohnfläche tatsächlich ist, so gilt die im Vertrag festgelegte Fläche und entsprechend der Rechtsprechung zur Miethöhe eine Abweichung von bis zu 10% ist unbeachtlich.
Ferner urteilte der BGH, dass auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist von zwölf Monaten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB der Vermieter durchaus noch Zahlungen von seinem Mieter verlangen kann. Voraussetzung ist, dass der Mieter vertraglich vereinbarte Vorauszahlungen bislang nicht geleistet hat. Dann kann der
Vermieter bis zu diesem Betrag noch Geld fordern.,
Quelle: Bundesfachverband Wohnungs- u. Immobilienverwalter e.V. (BFW)
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.