Auch die Kosten für eine Terrorversicherung können dem Mieter auferlegt werden

Der Mieter eines Mietobjekts (hier ein Gewerbeobjekt) kann vertraglich verpflichtet werden, sich an den Kosten der für das Gebäude abgeschlossenen Sachversicherungen (etwa die Feuerver-sicherung) zu beteiligen. Eine solche Sachversicherung kann auch eine spezielle Terrorversi-cherung sein, die vorrangig den Erhalt der Gebäudesubstanz absichern soll. Eine Terrorversi-cherung ist auch dann nicht unwirtschaftlich (trotz einer Jahresprämie von – wie hier – nahezu 40.000 Euro), wenn das Risiko eines Terroranschlags gering erscheint, aber die Annahme einer gewissen Grundgefährdung berechtigt ist. (Hier lag das Gewerbeobjekt, das für den Betrieb städtischer Ämter gemietet wurde, unmittelbar neben einem Bundesamt sowie in der Nähe von Einrichtungen des Landes Hessen; in der Nachbarschaft ist ein Fußballstadion und in der Stadt selbst befinden sich mehrere US-amerikanische Einrichtungen.) (OLG Frankfurt/Main, 2 U 54/09)

 

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.