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Ab wann Vermieter im Sommer wieder heizen müssen…
Es ist mitten im Sommer, doch der Mieter friert – ab wann muss ein Vermieter hier tätig werden?
Grundsätzlich gilt: Auch außerhalb der Heizperiode müssen Vermieter die Sammelheizung wieder in Betrieb nehmen, wenn die Außentemperaturen es erfordern. Kurzfristige und geringfügige Temperaturschwankungen haben Mieter allerdings hinzunehmen. "Vermieter dürfen ihre Heizung während des Zeitraums vom 1. Mai bis 30. September solange auslassen, bis die Zimmertemperatur noch 18 Grad Celsius beträgt", sagt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse. Bis zu diesem Punkt kann ein Mieter nicht das Anwerfen einer gesamten Heizungsanlage verlangen. Das trifft auch dann zu, wenn die kühleren Temperaturen über einen längeren Zeitraum andauern (AG Schöneberg, 5 C 375/97). Außer einer generellen Unwirtschaftlichkeit erhöht das zudem bei einer verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung den Festkostenanteil auch aller anderen Mieter im Haus.
Rutscht das Thermometer aber unter 18 Grad Celsius, muss der Vermieter handeln, urteilte das Gericht.
Manche Vermieter versuchen ihre Heizpflicht außerhalb der eigentlichen Heizperiode durch eine entsprechenden Klausel im Mietvertrag zu umgehen. Dies ist ungültig. "Rechtlich kann der Vermieter seine Heizpflicht auch während der Sommermonate nicht wirksam ausschließen", betont Susanne Dehm.
Quelle: www.baumagazin.de
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