Windstärke 8: Kein Versicherungsschutz, wenn Außenmarkise grob fahrlässig nicht eingerollt wird

 

 

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de

 

Bei einem Sturm mit Windstärke 8 ist abzusehen, dass es zu Windstößen kommen kann, die eine Außenmarkise zerstören können. Fährt man diese bei entsprechendem Wind nicht ein, verliert man wegen grober Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
AG München
(Amtsgericht München), Urteil vom 14.01.2009 – 112 C 31663/08