Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Karlsruhe/Berlin (DAV) In der kalten Jahreszeit kommt es gelegentlich in Gebäuden zu Frostschäden an Wasserleitungen, weil die Heizung ausgefallen ist. Diese Schäden sind generell durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Bei lediglich vorübergehend nicht genutzten Gebäuden verweigert aber die Versicherung immer wieder die Leistung mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe die Obliegenheit verletzt, die Beheizung hinreichend zu kontrollieren.
Gefordert werden dabei zumeist mindestens zwei Kontrollen pro Woche, teils sogar Kontrollen alle 2 Tage. Und nicht selten haben die Gerichte den Versicherungen Recht gegeben, weil in der Regel bei tiefen Außentemperaturen von z. B. minus 10 – 15 Grad Celsius bei Ausfall der Heizung ein Frostschaden an Wasserleitungen binnen 48 Stunden eintreten kann.
„Zu Unrecht“, sagt Rechtsanwalt Arno Schubach, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25. Juni 2008 (AZ: IV ZR 233/06). „Selbst ein Zeitraum von 11 Tagen zwischen den Kontrollen kann noch ausreichen“, so Schubach weiter. Maßstab für eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung ist nach Ansicht des BGH nicht der nach einem unterstellten Heizungsausfall im ungünstigsten Falle zu erwartende Zeitablauf bis zum Schadenseintritt, sondern allein die Frage, in welchen Intervallen die konkrete Heizungsanlage mit Blick auf ihre Bauart, ihr Alter, ihre Funktionsweise, regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit, Störanfälligkeit und ähnliches kontrolliert werden muss, um ein reibungsloses Funktionieren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu gewährleisten. Dies muss im Streitfall das Gericht mit Hilfe eines Sachverständigen prüfen.
Quelle. Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.