Hausratversicherung: Arglistige Täuschung

 

Wer seiner Versicherung nach einem Einbruch eine Vielzahl von Kaufbelegen einreicht, um sie irrig glauben zu lassen, dass alle darauf aufgeführten Gegenstände gestohlen worden wären, der verliert seinen Versicherungsschutz. Das hat das LG Köln entschieden (Urteil vom 23.08.2007, Az. 24 O 207/06). In solchem Verhalten sei eine arglistige Täuschung zu sehen.

Quelle: www.recht-einfach-erklaert.de