Einfaches Abschließen genügt

 

Dreht der Versicherte den Haustürschlüssel bei Verlassen der Wohnung nur einmal und nicht zweimal um, so liegt darin keine fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls. Die Hausratsversicherung muss den durch den Einbruch entstandenen Schaden ersetzen.

Ein doppeltes Umschließen entspricht nach Ansicht des Gerichts nicht dem einzuhaltenden Sicherheitsstandard, auch wenn dies die Mühe für Diebe vergrößert hätte.

 

 

OLG Koblenz
2001-04-20
10 U 1124/99
Rechtsbereich/Normen: —
Einstellung in die Datenbank: 2002-10-15
Bearbeitet von: Julia Hinkelmann
Quelle: Anwalt-Suchservice