Potsdam: Brennecke & Partner Rechtsanwälte

Brennecke & Partner Rechtsanwälte Potsdam
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Wohnungseigentumsrechtsberatung – Unsere Leistungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts

 

 

 

Wohnungseigentumsrechtsberatung – Unsere Leistungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts

Das Wohnungseigentumsrecht ist trotz überschaubarer gesetzlicher Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ein sehr viel-schichtiges Rechtsgebiet, das stark durch die Rechtsprechung geprägt wird. Probleme ergeben sich insbesondere im Zusammenleben der Wohnungseigentümer und den sich daraus ergebenden Grenzen für das einzelne Sondereigentum. Auch wenn das Verhältnis der Wohnungseigentümer durch die so genannte Teilungserklärung geregelt wird, ergeben sich bereits bei ihrer Auslegung diverse Streitigkeiten. Darüber hinaus werden die Wohnanlagen regelmäßig durch einen gesetzlich vorgeschriebenen Verwalter verwaltet. In diesem Zusammenhang ergeben sich beispielsweise Fragen im Hinblick auf die Befugnisse des Verwalters, den Erfordernissen für eine ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, den Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung sowie im Hinblick auf die Erstellung einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und Wirtschaftsplans.

Unsere Leistung für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung bzw. dem Gebrauch des Gemeinschaftseigentums als auch des Sondereigentums stehen wie z.B. bei

  • Erwerb und Veräußerung von Wohnungs- bzw. Teileigentum,
  • Wohnungserbbaurechten, Dauerwohnrechten, Veräußerungsbeschränkungen,
  • Gebrauchsregelungen,
  • Eigentümerversammlungen und
  •  Wohnungseigentümerbeschlüssen.

Bei einem beabsichtigten Erwerb von Wohnungs- bzw. Teileigentum überprüfen wir den notariellen Kaufvertrag sowie die Teilungs-erklärung und Gemeinschaftsordnung, beraten über die das Sondereigentum als auch das Gemeinschaftseigentum betreffenden Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers und klären über die Kostenverteilung für Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungs-maßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums und für sonstige Baumaßnahmen auf. Ein ganz wichtiger Bestandteil der Zugehörigkeit zur Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Beteiligung an den Kosten und Lasten der Gemeinschaft, die durch einen bestandskräftigen Beschluss über die (alljährliche) Jahresabrechnung auf die Wohnungseigentümer verbindlich verteilt werden. Für das laufende Wirtschaftsjahr sind darüber hinaus auf der Grundlage bestandskräftiger Wirtschaftspläne Vorschüsse als so genanntes Haus- oder Wohngeld zu zahlen. Wir überprüfen die Jahresabrechnungen sowie die Wirtschaftspläne auf ihre Rechtsmäßigkeit und vertreten gegebenenfalls bei einer gerichtlichen Beschlussanfechtung.

Was umfasst unsere Leistung für Verwalter

Wir beraten Wohnungseigentumsverwalter außergerichtlich als auch gerichtlich in allen Fragen, die sich beispielsweise im Zusammenhang mit

  • dem Abschluss oder Beendigung von Verwalterverträgen,
  • den Erfordernissen und der Durchführung von Eigentümerversammlungen,
  • den Erfordernissen von Eigentümerbeschlüssen, Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen,
  • den Rechten und Pflichten bei der Vertretung der Wohnungseigentümergemein-schaft und
  • der Durchsetzung eigener Vergütungsansprüche

ergeben. Als eines der wichtigsten Organe der Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben sich auch während der laufenden Verwaltung immer wieder Fragen, die nach wie vor nicht abschließend rechtlich geklärt sind und deren Lösung deshalb nicht immer eindeutig ist. Unser Leistungsumfang beinhaltet daher auch die Beratung in Bereichen wie beispielsweise bei ergeben. Als eines der wichtigsten Organe der Wohnungseigentümergemeinschaft ergeben sich auch während der laufenden Verwaltung immer wieder Fragen, die nach wie vor nicht abschließend rechtlich geklärt sind und deren Lösung deshalb nicht immer eindeutig ist. Unser Leistungsumfang beinhaltet daher auch die Beratung in Bereichen wie beispielsweise bei der so genannten Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Eigentümerbeschlüssen, bei den Anforderungen an bauliche Veränderungen, beim Umgang mit (besonderen) Stimmrechtsausschlüssen und bei der Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

Ansprechpartner im Bereich des Wohnungseigentumsrechts

Das Referat Wohnungseigentumsrecht wird in unserem Hause durch die Rechtsanwalte Peter Hesse (Standort Potsdam) betreut.

 

 

 

 

Kontakt:

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