Wohnungsbrand durch Mieter selber verschuldet

Hat ein Mieter einen Brand in seiner Mietwohnung schuldhaft verursacht, so ist die Miete auch dann weiter zu bezahlen, wenn die Wohnung durch den Brand unbewohnbar geworden ist. Die Gebäudeversicherung des Vermieters ist nicht verpflichtet, über den Sachschaden hinaus auch einen Mietausfall auszugleichen.
OLG Düsseldorf, Az: 4 U 13/03

 

Quelle: www. ml-fachinstitut.de