Wohngebäudeversicherung: Für den Hausverwalter muss der Eigentümer aufkommen

Hat sich in einem Wohngebäudekomplex ein Schaden ergeben, den die Wohngebäudeversicherung zu regulieren hat und ist der Hausverwalter in diesem Zusammenhang intensiv eingespannt (zum Beispiel, um Termine der Handwerker zu koordinieren), so braucht die Versicherung diesen Aufwand nicht zu ersetzen. Das Amtsgericht Dortmund kam zu diesem Schluss, obwohl der Gutachter entsprechende Kosten mit aufgeführt hatte. Entscheidend war, dass der Hausverwalter ohne eine Vollmacht der Versicherung seine Hilfsdienste verrichtete, so dass er für sie keine verbindlichen Erklärungen habe abgeben können. (AZ: 424 C 2573/09)

 

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser.