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Zwischen 7 und 20 Uhr muß geräumt werden.
Berlin – Wenn die Temperaturen sinken, steigt die Gefahr durch Schnee und Glatteis auf Grundstücken, Gehwegen und Straßen. Spätestens, wenn die ersten Schneeflocken fallen, stellt sich die Frage, wer dafür Sorge tragen muß, daß niemand ausrutscht und dabei zu Schaden kommt.
Hierbei ist zwischen öffentlichen Wegen und Privateigentum zu unterscheiden. Während für öffentliche Straßen die Gemeinde zuständig ist, ist der Vermieter – bei Eigentumswohnanlagen der Verwalter – verpflichtet, dafür zu sorgen, daß sein Grundstück verkehrssicher ist. Oft verpflichtet ihn die Gemeinde auch zur Räumung der Bürgersteige vor seinem Haus. "Vermieter können diesen Winterdienst jedoch an die Mieter delegieren", sagt Johannes-Peter Henningsen, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD).