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Stört sich der Nachbar am Wildwuchs, müssen die Äste oft weg.
Urteil: Über Grundstücksgrenzen hinweg wachsende Äste müssen weg. Zumindest dann, wenn sie den Nachbarn stark beeinträchtigen.
Sattes Grün im Garten wird meist auch von Nachbarn als positiv empfunden. Doch spätestens dann, wenn sich durch Wildwuchs und Verschattung erhebliche Beeinträchtigungen ergeben, ist es mit dem Wohlwollen vorbei. In einem Fall, über den laut dem Immobilienportal Immowelt.de das Landgericht Coburg zu entscheiden hatte, muss ein Gartenbesitzer jetzt seine zahlreichen großen Bäume stutzen (Az.: 33 S 26/08).
Zwar standen die insgesamt 18 Fichten und eine Birke schon seit rund 30 Jahren entlang der Grundstücksgrenze. Doch sie wurden immer größer und größer. Sie wuchsen nicht nur gen Himmel, sondern auch in Richtung des Gartens des Klägers. Bis zu vier Meter ragten sie in dessen Grundstück hinein. Die damit verbundene Verdunkelung und der Ärger mit den ständig herab fallenden Nadeln, Ästen und Zapfen bewogen den Mann schließlich, vor Gericht zu klagen.
Und das gab ihm laut des Immobilienportals Immowelt.de Recht: Anders als der Beklagte, waren auch die Richter der Meinung, dass der Wildwuchs eine Beeinträchtigung des Nachbarn darstelle. Dieser müsse deshalb weg, so das Gericht.
Quelle: http://www.immowelt.de/
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