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Alte Eiche stand mitten auf der Grundstücksgrenze
Wenn Bäume erst einmal alt und morsch werden, stellen sie ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Immer wieder streiten Nachbarn vor Gericht, wenn ein solcher Riese umfällt und Schaden anrichtet. Kompliziert wird es erst recht, wenn der Baum sich mitten auf der Grundstücksgrenze befindet. Wer haftet dann? Diese Frage ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern in höchster Instanz geklärt worden: Beide Nachbarn sind für einen solchen Grenzbaum verantwortlich.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 33/04)
Der Fall: Oberflächlich betrachtet, machte die alte Steineiche noch einen relativ standhaften Eindruck. Doch ein Teil des Holzes war schon tot und ein Pilz hatte den Stamm befallen. Eines Tages fiel der Baum ohne Fremdeinwirkung um und beschädigte ein Wohnhaus erheblich. Vor Gericht stritten die Nachbarn darum, wer für die Reparaturkosten in Höhe von rund 100.000 Euro aufkommen müsse. Jeder suchte die Schuld beim anderen.
Das Urteil: Bei einem solchen Grenzbaum, entschied der BGH, sei das Eigentum vertikal geteilt. Das heißt, jeder Nachbar hafte für die auf seiner Seite befindlichen Teile des Stammes, der Wurzeln und der Äste. Der Beklagte, dessen Grundstück bei dem Unfall unversehrt geblieben war, hätte von seiner Blickrichtung aus die drohenden Schäden erkennen und rechtzeitig etwas gegen die Gefahr tun müssen, stellten die Richter fest. Ebenso sei es aber beim Nachbarn gewesen, dessen Haus von dem umstürzenden Baum letztlich getroffen worden war. Als Konsequenz musste jeder der beiden für die Hälfte der Kosten aufkommen.
Quelle: LBS
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