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Grundstücksrecht: Alte Bäume sind schützenswert!
Wachsen Bäume auf das Nachbargrundstück hinüber, ist der Nachbar berechtigt, diese zu entfernen. Er darf allerdings mit seinem Eingriff nicht den Bestand der Bäume gefährden. Im konkreten Fall ragten die Äste einer hundertjährigen Lindenallee weit auf das Nachbargrundstück hinüber. Die Linden wurden während ihrer bisherigen Lebenszeit nur vorsichtig zurückgeschnitten und bildeten so ihre typische Silhouette aus. Der Nachbar ließ die überragenden Äste parallel zur Grundstücksgrenze senkrecht kürzen. Dabei wurden auch starke Äste der Linden entfernt. Über die offenen Schnittkanten an diesen Ästen könnte nun Fäule in die Stämme eindringen, die Linden sind somit in Gefahr. Ein solcher – schädigender – Eingriff ist vom Eigentümer nicht zu dulden.
Kommentar
Das grundsätzlich bestehende Recht des Nachbarn, auf sein Grundstück hinüber wachsende Äste zu entfernen, hat Grenzen. Werden Bäume durch den Rückschnitt des Nachbarn in ihrem Bestand gefährdet, muss der Eigentümer das nicht dulden. Gerade bei alten Bäumen, die aufgrund ihrer langsamen Regeneration starke Eingriffe nicht mehr gut verkraften können, ist deshalb Vorsicht geboten.
Autor: Nils Flaßhoff – flasshoff@bethge-legal.com
Fundstelle: OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2018, 5 U 109/16, IBRRS 2018, 2125
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