Vorlage der Originalvollmacht

Vorlage der Originalvollmacht

Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass die Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten zulässig ist und wird auf  Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der

Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so ist vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen. Eine gegenteilige Handhabung bedingt die Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse, falls sich die Stimme auf das Beschlussergebnis ausgewirkt hat.

OLG München, Beschluss vom 11.12.2007 – 34 Wx 91/07

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