Streitfall Treppenhaus, Mietertipp: Schuhregale und Bilder verboten, Kinderwagen erlaubt

(18.10.2012) Hausflure und Treppen sind für die Mieter eines Hauses ein wichtiger Teil ihres Wohnumfeldes. Sie dienen als Zugang zu den Wohnungen und im Falle eines Feuers als erster Rettungsweg, so das VG Düsseldorf (Az. 25 K 7918/08). Hausflure und Treppen sind Gemeinschaftsflächen. Dennoch betrachten viele Mieter sie als Teil der eigenen Wohnung. Sie stellen dort Kinderwagen, Garderoben oder Schuhregale auf. Damit versperren sie oft den Weg. Ärger mit dem Vermieter und Mitmietern ist damit programmiert.