Kein Mietvertrag gegen Gebühr

Weder der Vermieter noch der Hausver­walter dürfen für das Ausstellen eines Mietvertrags Geld verlangen. Das Amts­gericht Hamburg sah darin eine versteckt

Maklergebühr (Az. 711 C 63/04). Eine Mieterin erhielt deshalb die 152 Euro, die sie als „Vertragsausfertigungsge­bühr" gezahlt hatte, zurück.

Mieter zahlen Tank-Reinigung

Die Tankreinigung kann der Hausbesit­zer auf seine Mieter umlegen. Das Amts­gericht Karlsruhe entschied, dass sie zur Wartung der Heizung gehört. Der Ver­mieter kann die Reinigung auch dann umlegen, wenn die Kosten nicht jährlich anfallen. (Az. 9 C 558/05).

Quelle: Haus + Grund