Höhere Steuervorteile für Mieter

 

Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro der angefallenen Arbeitskosten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt, § 35a Abs. 3 EStG.


Hinweis:
Leben Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach §35 EStG insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z. B. aus beruflichen Gründen zwei oder mehrere Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 Euro gewährt.
Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z. B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden. Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro) gewährt, §35 Abs. 2 EStG.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35 Absatz 2 oder für Handwerkerleistungen nach Absatz 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat UND die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist.

Quelle: www. ml-fachinstitut.de