Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten

Grillen – Überblick über die Rechtslage

 

Rechtlich ist das Grillen auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten zunächst einmal nicht verboten. Der Vermieter kann aber das Grillen durch Mietvertrag oder Hausordnung untersagen oder einschränken. Auch der Nachbar darf nicht übermäßig zugeräuchert worden. Im Laufe der Jahre sind zu der Frage des „Grillens“ zahlreiche Urteile ergangen. Hier finden Sie einen Überblick aller wichtigen Urteile zum Thema „Grillen“.