Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Der Bundesgerichtshof macht jetzt Schluss mit der Praxis vieler Wasserversorger
(dmb) „Der Bundesgerichtshof macht jetzt Schluss mit der Praxis vieler Wasserversorger, ‚Je größer der Zähler, desto höher der Gewinn’. Überdimensionierte Hauptwasserzähler müssen ausgetauscht werden. Das ist ein wichtiges Urteil“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 97/09).
Der Bundesgerichtshof hatte erklärt, dass ein Wasserversorgungsunternehmen im Interesse der Kunden gezwungen sein kann, Wasserzähler auszutauschen, wenn sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und die Kunden ein beachtenswertes Interesse am Austausch der Wasserzähler haben. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Leipziger Fall mussten die Verbraucher 130 Prozent höhere Wasserkosten zahlen, weil bei ihnen überdimensioniert große Wasserzähler mit einem „Nenndurchfluss von 6,0 m3/h installiert waren, statt Zähler mit einer Größe von 2,5.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes, können allein in dem vorliegenden Fall 100 Euro Wasserkosten pro Wohnung eingespart werden, wenn kleinere Wasserzähler eingebaut werden. Siebenkotten: „In Städten und Kreisen, in denen zählerabhängige Grundgebühren gefordert werden, müssen die Wasserversorger jetzt umdenken. Ich schätze, dass bis zu 10 Prozent der installierten Wasserzähler überdimensioniert sind. Konsequenz ist, dass die Versorger hier prüfen und ggf. die Wasserzähler austauschen müssen.“
Quelle: http://www.mieterbund.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.