BGH: Versorger muss unwirtschaftlich teure Wasserzähler austauschen Bundesgerichtshof stärkt Eigentümer- und Mieterrechte

Der Bundesgerichtshof macht jetzt Schluss mit der Praxis vieler Wasserversorger

(dmb) „Der Bundesgerichtshof macht jetzt Schluss mit der Praxis vieler Wasserversorger, ‚Je größer der Zähler, desto höher der Gewinn’. Überdimensionierte Hauptwasserzähler müssen ausgetauscht werden. Das ist ein wichtiges Urteil“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 97/09).

Der Bundesgerichtshof hatte erklärt, dass ein Wasserversorgungsunternehmen im Interesse der Kunden gezwungen sein kann, Wasserzähler auszutauschen, wenn sich der technische Standard in einem wesentlichen Maße ändert und die Kunden ein beachtenswertes Interesse am Austausch der Wasserzähler haben. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Leipziger Fall mussten die Verbraucher 130 Prozent höhere Wasserkosten zahlen, weil bei ihnen überdimensioniert große Wasserzähler mit einem „Nenndurchfluss von 6,0 m3/h installiert waren, statt Zähler mit einer Größe von 2,5.

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes, können allein in dem vorliegenden Fall 100 Euro Wasserkosten pro Wohnung eingespart werden, wenn kleinere Wasserzähler eingebaut werden. Siebenkotten: „In Städten und Kreisen, in denen zählerabhängige Grundgebühren gefordert werden, müssen die Wasserversorger jetzt umdenken. Ich schätze, dass bis zu 10 Prozent der installierten Wasserzähler überdimensioniert sind. Konsequenz ist, dass die Versorger hier prüfen und ggf. die Wasserzähler austauschen müssen.“

Quelle: http://www.mieterbund.de