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Der Bundestag hat am 19. Juli 2009 ein Gesetz beschlossen, mit dem die Zwangsvollstreckung gegen säumige Schuldner deutlich verbessert wird. Worum geht es?
Künftig kann der Gerichtsvollzieher vom Schuldner eine Vermögensauskunft verlangen, ohne dass ein erfolgloser Versuch einer Pfändung, das heißt der Pfändung von beweglichen Gegenständen im Eigentum des Schuldners vorangegangen ist. Gibt der Schuldner die Vermögensauskunft nicht ab oder ist nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung des Gläubigers nicht zu erwarten, ist der Gerichtsvollzieher künftig befugt, Auskünfte bei dem Träger der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt über ein Arbeitsverhältnis, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners einzuholen. Auf der Grundlage dieser Informationen kann der Gläubiger dann öfter erfolgreich vollstrecken, zum Beispiel durch eine Pfändung von Lohn oder Kontoguthaben des Schuldners durch das Vollstreckungsgericht oder durch Pfändung eines auf den Schuldner zugelassenen Kraftfahrzeuges durch den Gerichtsvollzieher. Die von den Schuldnern zu erstellenden Vermögensverzeichnisse (früher eidesstattliche Versicherung genannt) sollen zukünftig in jedem Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Zugriff auf die Datenbank haben Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen. Auch das so genannte Schuldnerverzeichnis, in dem zahlungsunwillige oder zahlungsunfähige Schuldnern dokumentiert werden, soll zukünftig zentral landesweit als Internet – Register geführt werden. Die Einsicht ist nach wie vor jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt, zum Beispiel für Zwecke der Zwangsvollstreckung oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden. Auch Vermieter können sich also künftig zentral Informationen über die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragspartner verschaffen.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, der sich am 10. Juli 2009 damit befassen wird.
Quelle: http://www.breiholdt.de – Autor: Johannes Steger
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