Rambo-Gatte

Ein irritierendes Urteil hat das Thüringer Oberlandesgericht gefällt: Während eines Streits hatte ein Mann seine Ehefrau an den Armen gepackt und gedroht, das Haus anzuzünden und die Familie zu töten. Die Frau wollte ihm Hausverbot erteilen lassen. Damit jedoch fand sie bei den Richtern kein Gehör. Dies sei nur möglich, wenn sicher sei, dass sich Vergleichbares wiederholen könne. Für die Dauer des Getrenntlebens könne sich der Mann in der Kellerwohnung einrichten (Beschluss vom 21. Januar 2004, 1 UF 505/03). Quelle: IVD-NRW