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Ein schnarchender Nachbar rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Die Klage der Mieter wurde durch das Bonner Amtsgericht abgewiesen.
Der Sachverhalt
Ein Ehepaar fühlte sich in ihrer Ruhe gestört, weil der Nachbar so laut schnarchte, dass dies nicht zu überhören war. Nach einigen Monaten nächtelanger Schlaflosigkeit kündigte das Paar fristlos ihren Mietvertrag und zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Mit dem Argument der arglistigen Täuschung zogen die Mieter vor das Amtsgericht, weil sie ausdrücklich nach einer ruhigen Wohnung gesucht haben und verlangten rund 8000 EUro Schadensersatz von der Vermieterin.
Die Entscheidung
Die Richter kamen der Argumentation nicht nach und wiesen die Klage ab. In einem Mehrparteienhaus kann ein Mieter nicht erwarten, dass sämtliche Geräusche ausgeschlossen werden. Auch kann die Vermieterin nicht für diesen Umstand verantwortlich gemacht werden. Unter dem Begriff „Ruhig“ verstand diese eine ruhige Wohnlage.
Ein Gutachten änderte nichts an der Lage, da das Haus von 1897 über einen ausreichenden Schallschutz verfüge, so der Sachverständige. Die Geräusche eines Schnarchers müssen einfach hingenommen werde, so das Gericht. Die Eheleute bleiben somit auf den Kosten des Um- und Auszuges sitzen und müssen drei Monatsmieten nachzahlen.
Gericht:
Amtsgericht Bonn (Az. 6 C 598/08)
Quelle: http://www.rechtsindex.de/
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