Eigentümer muss gewünschten TOP rechtzeitig mitteilen 

Wohnungseigentümer können die Aufnahme bestimmter Punkte auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung verlangen, wenn sachliche Gründe für deren Behandlung sprechen. Allerdings darf die Ladungsfrist noch nicht abgelaufen sein.
LG München I, Urteil vom 16.5.2011, Az.: 1 S 5166/11
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