Bauliche Änderungen im Sonder- und Gemeinschaftseigentum

 

 

I. Begriffe und Grundlagen

 

 

1. Bauliche Veränderungen am Sonder- und Gemeinschaftseigentum

 

Spricht man von sog. baulichen Veränderungen, so ist damit oftmals lediglich die Vornahme baulicher Änderungen im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums gemeint.

Indes können bauliche Änderungen auch im Bereich des Sondereigentums vorgenommen werden.