Basiszinssatz

Basiszinssatz
 
Die wichtige Zahl, um Ihre Verzugszinsen zu berechnen
 
Wozu brauchen Sie eigentlich den Basiszinssatz? Den müssen Sie parat ha­ben, wenn Sie Ihre Verzugszinsen berechnen wollen. Als Privatmann stehen Ihnen laut Gesetz nach § 288 Abs. 1 BGB 5 % über dem Basiszinssatz zu. Vermieten Sie Gewerberaum, können Sie als Mindestschaden sogar 8 % über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) verlangen.
Was Sie wissen müssen: Jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres wird der Basiszinssatz angepasst. Er liegt derzeit bei 1,37 % (Stand 1.1.2006), so dass Sie insgesamt Zinsen in Höhe von 6,37 % vom Mieter verlangen können.
 
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