Versicherungsschutz für Immobilien-Zwangsverwalter

Versicherungsschutz für Immobilien-Zwangsverwalter

In der Vergangenheit wurden zumeist Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung von Zwangsverwaltungen für Immobilien beauftragt. Immer mehr Kollegen aus dem Verwalterkreis bemühen sich nun um Zwangsverwaltungsmandate und werden auch vermehrt von Gerichten berücksichtigt.

Bei der Wahrnehmung der Zwangsverwaltung durch Rechtsanwälte, konnten die Gläubiger und der Gesetzgeber auf einen bestehenden Versicherungsschutz aufgrund der Pflichtversicherung der Rechtsanwälte vertrauen. Das Risiko der Zwangsverwaltung ist bei der Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwälte eingeschlossen.

Für den Berufsstand des Hausverwalters gibt es keine gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung und eventuell bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen beinhalten nicht die Tätigkeit als Zwangsverwalter.

Zum 01.01.2004 ist die neue Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) vom 19.12.2003 in Kraft getreten.

Erstmals wird hierin auch die Verpflichtung des Zwangsverwalters zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geregelt. Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt EURO 500.000 und ist dem Gericht ggf. nachzuweisen.

Wir empfehlen allen Verwaltern, die sich mit Zwangsverwaltungen beschäftigen Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf die neue Gesetzeslage zu überprüfen.

Selbstverständlich steht C&S gerne mit Rat und Tat zur Seite. Weitere Versicherungsprodukte finden Sie in der Rubrik Immobilien.


Risiko-Fragebogen

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Zwangsverwalter


Ansprechpartner

Stefan Roth
Tel: 0661-25059-0
Fax: 0661-25059-50
E-Mail:
Stefan.Roth@csmail.de

Zum Archiv Pressemeldungen / Presseartikel