Manuelles öffnen der Fenster ausreichend?

Fragestellung:

Ist das manuelle Öffnen der Fenster, als alleinige Maßnahme, bereits als Lüftungskonzept zu werten?

Die Bundes- und Landesarchitektenkammern, die Bundesingenieurkammer sowie zahlreiche weitere Interessenverbände aus Bau- und Wohnungswirtschaft, habe eine Studie in Auftrag gegeben, die im Ergebnis zur Feststellung gekommen ist, dass das manuelle Öffnen der Fenster durchaus als Bestandteil, ja sogar als eigenständiges bauliches Lüftungskonzept gewertet werden kann bzw. zulässig ist.

Bisher gibt es in dieser Frage zwei Ansichten. Die einen sind der Auffassung, dass nur ein nutzerunabhängiges Lüftungskonzept in der Lage sei, die im Bauwerk anfallende Feuchtigkeit sicher bzw. ausreichend abzuführen. Die anderen vertreten die Ansicht, dass das manuelle Öffnen der Fenster, durch die NutzerInnen selbst, durchaus als ausreichend zu betrachten sei.

Im Rahmen dieser Studie wurden u.a. unterschiedlichste physikalische Voraussetzungen (Volumenströme, Feuchtigkeits- und Temperaturverhältnisse) untersucht. Die Bewertung erfolgte zudem unter Berücksichtigung der geltenden bauordnungsrechtliche und normative Anforderungen, die in diesem Zusammenhang bestehen.

Ergebnisse:

Es besteht kein bauordnungsrechtlicher oder baurechtlicher Zwang ein nutzerunabhängigen Lüftungssystemen, als grundsätzlichen Bestandteil des Lüftungskonzepts, aufzunehmen.

In fensterlosen Räumen, in denen aufgrund der Nutzung (Bad, Küche, etc.) hohe Feuchtigkeitseintrag zu erwarten sind, müssen hingegen weiterhin bauliche/technische Maßnahmen ergriffen werden, die einen nutzerunabhängige Lüftung sicherstellen.

Weitere Informationen zur Studie können Sie dem Merkblatt entnehmen.

Hinweis in eigener Sache:

Wir erarbeiten gern gemeinsam mit Ihnen und/oder Ihren MieterInnen ein bedarfsbezogenes Lüftungskonzept.

Quelle: https://www.bwb-dienstleistungen.de