WEG NEU:Jahres-/Einzelabrechnung/en 2020 – Beschlussfassung über die Anpassung bzw. Einforderung der Nachschüsse

JAHRES-/EINZELABRECHNUNG/EN 2020 – BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ANPASSUNG BZW. EINFORDERUNG DER NACHSCHÜSSE

Beschluss-Vorschlag/Antrag (neu gemäß dem neuen WEG):

  1. Die Nachschüsse bzw. Anpassungen der beschlossenen Vorschüsse aus den Einzelabrechnungen für das Jahr 2020 vom **** (Datum der Druckfassung) werden genehmigt und fällig gestellt.
  2. Die ausgewiesenen Nachschüsse/Fehlbeträge sind von den Wohnungseigentümern bis zum 4. des nächsten Monats auf das bekannte Gemeinschaftskonto zu zahlen, unbeschadet sonstiger bereits rechtshängiger und anderer Rückstände. Soweit die Eigentümer am Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug der Forderungen bis zum 4. des nächsten Monats. Etwaige Guthaben der Eigentümer aufgrund der Anpassung der beschlossenen Vorschüsse hat die Verwaltung – sofern kein anderweitiger Rückstand besteht – zu diesem Termin auszukehren.
  3. Die WEG beauftragt die Verwaltung, nach Fristablauf bestehende Zahlungsrückstände notfalls mit gerichtlicher Hilfe und unter Einschaltung einer Anwaltskanzlei durchzusetzen.