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Beschlussvorschlag:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Das beabsichtigte Vorhaben … erfordert für seine Durchführung die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Diese Einstimmigkeit kann auch in der Weise zustandekommen, dass ein Teil der Wohnungseigentümer in der Versammlung, der restliche Teil nachträglich zustimmt.
Der Verwalter sichert in Respektierung des Willens der Wohnungseigentümer zu, Bemühungen anzustellen, den einstimmigen Beschluss im Wege des schriftlichen Beschlusses nach § 23 Abs. 3 WEG als Sukzessivbeschluss" herbeizuführen, d.h. das Abstimmungsergebnis der Versammlung nachzubessern.
Mit dem Eingang der letzten Zustimmung ist der Beschluss zustandegekommen. Der Verwalter wird eine zweckdienliche Dokumentation vornehmen und alle Wohnungseigentümer darüber unterrichten.
Der Verwalter erhält für diese seine übliche Tätigkeit übersteigende Sonderleistung eine Pauschalvergütung von … zzgl. MwSt. die nach den Grundsätzen des § 16 Abs. 2 WEG auf alle Wohnungseigentümer zu verteilen ist.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
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