Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Beschlussvorschlag:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen:
Zur Schließung der drohenden/bestehenden Liquiditätsenge wird eine Sonderumlage in Höhe von insgesamt 10.000,– notwendig. Die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Teilbeträge sind nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Die Sonderumlage ist mit der Beschlussfassung fällig und unverzüglich auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen. Soweit die Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug der Beträge in de. Kalenderwoche.
Nach Ablauf vorgenannter Frist befindet sich jeder zahlungssäumige Miteigentümer ohne weitere Abmahnung in Verzug. Bei Zahlungsrückstand ist die geschuldete Gesamtsumme der Sonderumlage insgesamt fällig und wie Hausgeldrückstand sofort gerichtlich geltend zu machen.
alternativ:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen:
Bei Eintritt einer Liquiditätsenge wird eine Sonderumlage in erforderlicher Höhe notwendig. Die Liquiditätsenge ist gegeben, wenn der Bestand des Verwaltungskontos über 5 Werktage unter einem Betrag von 250,– steht. Die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Teilbeträge sind nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Die Sonderumlage ist sofort nach Anforderung durch die Verwaltung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung durch die Verwaltung auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen. Soweit die Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug der Beträge zum Fälligkeitstermin. Nach Ablauf vorgenannter Frist befindet sich jeder zahlungssäumige Miteigentümer ohne weitere Abmahnung in Verzug. Bei Zahlungsrückstand ist die geschuldete Gesamtsumme der Sonderumlage insgesamt fällig und wie Hausgeldrückstand sofort gerichtlich geltend zu machen.
alternativ:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Zur Finanzierung der beschlossenen Maßnahme/n zur Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums wird die Verwaltung ermächtigt, im Bedarfsfall in Absprache mit dem Beirat eine Sonderumlage in erforderlicher Höhe, umgerechnet nach Miteigentumsanteilen, bei den Miteigentümern anzufordern. Der Betrag ist der Instandhaltungsrücklage zuzuführen. Die Sonderumlage ist innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung durch die Verwaltung zur Zahlung fällig. Soweit die Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug der Beträge zum Fälligkeitstermin. Nach Ablauf vorgenannter Frist befindet sich jeder zahlungssäumige Miteigentümer ohne weitere Abmahnung in Verzug. Bei Zahlungsrückstand ist die Sonderumlage wie Hausgeldrückstand sofort gerichtlich geltend zu machen.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.