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Beschluss-Vorschlag/Antrag:
Die Wohnungseigentümer verleihen der Wohnungseigentümergemeinschaft die Befugnis, die ihnen zustehenden Individualansprüche auf Beseitigung der baulichen Veränderungen (hier bitte die genaue bauliche Veränderung eintragen) außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen. Der Verwalter wird ermächtigt, namens und im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft die betroffenen Wohnungseigentümer außergerichtlich aufzufordern, die ungenehmigten baulichen Veränderung (Verglasungen an den Balkonen) zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand des Gemeinschaftseigentums wiederherzustellen. Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer dieser Aufforderung nicht nachkommen, ist der Verwalter weiter ermächtigt, namens und im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft die Beseitigung der baulichen Veränderung gerichtlich durchzusetzen. Der Verwalter darf hiermit namens und im Auftrag der Gemeinschaft einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Finanzierung der Kosten des Verfahrens erfolgt aus den laufenden Hausgeldern.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
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