MELDUNG PERSONENZAHL (ORGA)

Beschlussvorschlag:

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Als Stichtag für die Verteilung und Berechnung der Umlageschlüssel nach Personenzahl/Personenmonate wird hiermit jeweils der 1. Januar jeden Jahres für die Feststellung der Personenzahl/-monate festgelegt. Jeder Miteigentümer ist verpflichtet, die verbindliche Personenzahl bis spätestens zum 1. Februar eines Jahres schriftlich an die Verwaltung (ggf. über den Hausmeister/ Beirat) zu melden. Bei zum o. g. Stichtag fehlender Meldung ist eine Belegung mit vier Personen, bei Leerstand eine Belegung mit zwei Personen abzurechnen. Die Folgen einer versäumten Personenmeldung hat der jeweilige Eigentümer selbst zu vertreten.