Hinweis Verwaltung bei Ablehnung notwendiger Instandhaltungen

Die Verwaltung weist auf folgendes hin: Verfällt ein Vorschlag zur Instandhaltung der Ablehnung, so haften die ablehnenden Miteigentümer den zustimmenden für alle Schäden und Wertminderungen, die aufgrund der Nichtdurchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen entstehen.