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Beschlussvorschlag:
Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Hiermit wird festgelegt, dass alle eichpflichtigen Erfassungszähler (Wärmemengen-, Kalt- und Warmwasserzähler auch im Bereich des Sondereigentums zukünftig zum Ablauf der jeweiligen Eichfrist gemeinschaftlich auszutauschen sind, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und eine korrekte Abrechnung zwischen den Miteigentümern sicherzustellen.
Alle daraus entstehenden Kosten sind aus der Instandhaltungsrücklage zu zahlen.
Jeder Miteigentümer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass an dem durch Aushang oder sonst wie bekannt gegebenen Termin die Energie-Messgeräte in seinem Eigentum ausgetauscht werden können. Die Mitwirkungspflicht ergibt sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der Gemeinschaftsordnung und der gesetzlichen Heizkosten-Verordnung.
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
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