Beschlussvorschlag: VERZINSUNG BEI HAUSGELDVERZUG

Beschlussvorschlag:

Die aufgrund des jeweils beschlossenen Wirtschaftsplans und der beschlossenen Einzelwirtschaftspläne von den Wohnungseigentümern zu zahlenden Hausgeldvorschüsse sind jeweils am dritten Werktag eines Kalendermonats im Voraus zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen ist der Eingang auf dem bekannten Gemeinschaftskonto maßgeblich. Die Wohnungseigentümer, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, haben für eine ausreichende Kontendeckung zum maßgeblichen Zeitpunkt zu sorgen.