Beschlussvorschlag über Entziehung des Wohnungseigentums gem. §§ 18, 19 WEG – Vorschlag RA Fritsch

Beschlussvorschlag:

Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, von dem Wohnungseigentümer X, Eigentümer der Sondereigentumseinheit im  Hause Y , in Z, Einheit Nr. 1 gemäß Aufteilungsplan als Anlage zur Teilungserklärung, eingetragen im Grundbuch von Z, Grundbuch-Blatt-Nr.: 2, die Veräußerung dessen Wohnungseigentums zu verlangen, den Verwalter bereits jetzte zu ermächtigen und zu beauftragen, namens und in Vollmacht sowie auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Beauftragung eines geeigneten Rechtsanwaltes gegen den Miteigentümer X die Entziehungsklage gemäß §§ 18, 19 WEG zu erheben, den Verwalter bereits jetzt zu ermächtigten und zu beauftragen, namens und im Auftrage sowie auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft das Verfahren über die freiwillige Versteigerung des Wohnungseigentums des Miteigentümers X gemäß §§ 53 ff. WEG über einen geeigneten Rechtsanwalt durchzuführen.

Quelle: RA. Fritsch