Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Beschlussvorschlag:
Der mit der Einladung vom …………….. allen Eigentümern beigelegte Verwaltervertrag wird von der/dem Wohnungseigentümergemeinschaft / Verband angenommen/beschlossen. Der Beschluss ersetzt die Unterzeichnung des Verwaltervertrages seitens der Eigentümer.
Hinweis der Verwaltung:
Es ist unstreitig, dass der Beschluss der Gemeinschaft einen Verwaltervertrag zu beschließen dabei jeweils die Willenserklärung beinhaltet, das Angebot des Verwalters anzunehmen. Dann kommt der Verwaltervertrag zustande, sobald die Annahmeerklärung dem anbietenden Verwalterkandidaten zugeht (§ 130 BGB). Ist er bei der Beschlussverkündung anwesend, ist der Vertrag sofort vollendet,
Der Beschluss der Gemeinschaft, einen angebotenen Verwaltervertrag anzunehmen, betrifft nicht nur das Innenverhältnis, sondern stellt die Abgabe einer Willenserklärung dar. Die Annahmeerklärung wird wirksam, wenn sie dem Erklärungsempfänger (Bewerber um die Verwaltung) zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB).
Ist der Erklärungsempfänger (Bewerber um die Verwaltung) bei der Feststellung und Verkündung des Beschlussergebnisses (Annahme seines Angebots) anwesend, ist der Vertrag geschlossen.
Dieses Ergebnis entspricht der einhelligen Auffassung zur Anstellung eines Geschäftsführers durch die Gesellschaft im GmbH-Recht. Es ergibt sich auch aus der ganz überwiegenden aktienrechtlichen Literatur zur Frage der Anstellung eines Vorstandsmitglieds durch den Aufsichtsrat, weil der Vorsitzende der Wohnungseigentümerversammlung dem Aufsichtsratsvorsitzenden insofern entspricht, als beide kraft Amtes oder kraft konkludenter Beschlussfassung zur Abgabe (oder, je nach Sichtweise, zur bloßen Übermittlung) von Willenserklärungen für den jeweils vertretenen Verband befugt sind.
Quelle: Dr. David Greiner Zum Abschluss des Verwaltervertrags
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.