Aufbewahrung / Vernichtung von Verwalterunterlagen (ORGA)

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AUFBEWAHRUNG / VERNICHTUNG VON VERWALTERUNTERLAGEN (ORGA)

Beschlussvorschlag:

Es wird folgender Antrag gestellt: Die Wohnungseigentümer mögen beschließen, die Verwalterakten der letzten 6 vollen Kalenderjahre verbleiben beim Verwalter. Die Unterlagen ab dem 7. Kalenderjahr werden datensicher vernichtet. Ausdrücklich sind Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Aufteilungspläne, Gewährleistungsunterlagen, Schließplan/ Sicherungsschein, Betriebsanleitungen jeder Art, Bauunterlagen, Protokolle, Wartungsverträge, Gerichtsentscheidungen und Versicherungsverträge von der Vernichtung ausgeschlossen.