ÄNDERUNG DER KOSTENVERTEILUNG FÜR DIE VERWALTERGEBÜHR

(Mehrheitsbeschluss gemäß § 16 Abs. 3 WEG ausreichend)

 

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Die Verteilung der Vergütung für den Verwalter erfolgt mangels anderweitiger Regelung in der Teilungserklärung / Aufgrund der Regelung der Teilungserklärung nach Miteigentumsanteilen.

Die Eigentümer beschließen, die Vergütung für die Verwaltung ab dem ______ künftig nach Sondereigentums- bzw. Teileigentumseinheiten zu verteilen.