ABNAHME DES GEMEINSCHAFTSEIGENTUMS

Beschlussvorschlag:

Es wird der Antrag gestellt, die Wohnungseigentümer mögen beschließen: Der Verwalter wird beauftragt und bevollmächtigt, für und gegen die Gemeinschaft die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums gegenüber dem Bauträger _____________________________________ zu erklären.

Der Abnahmetermin soll ausreichend vorher (mindestens drei Wochen) allen Eigentümern schriftlich bekannt gegeben werden.

Der Verwalter soll unverzüglich, zulasten der Gemeinschaft, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Bauschäden beauftragen, damit dieser die Abnahmeverhandlung mit dem Bauträger fachtechnisch begleiten und ein entsprechendes Abnahmeprotokoll für die Gemeinschaft anfertigen kann.

Nach Vorlage des Abnahmeprotokolls, ist dieses allen Eigentümern unverzüglich zu übersenden.