Tipps zum Versicherungsschutz für Eigentümer und Mieter / Gerüstaufstellung

Tipps zum Versicherungsschutz für Eigentümer und Mieter / Gerüstaufstellung

Notwendiger Versicherungsschutz für Haus-, Wohnungs- und 
Grundeigentümer ist z.B.

  • Haus- und Grundstückshaftpflicht 
  • Rechtschutz für Eigentümer, Eigentümergemeinschaft 
  • Miet-Rechtschutz für Vermieter 
  • Gebäudeversicherungen (Brand, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Öltank, Glas …) 
  • Vermögensschadenhaftpflicht für Verwaltungsbeiräte einer Eigentümergemeinschaft 
  • Privathaftpflicht / Hausrat- und Glasversicherung für Selbstnutzer 

Notwendiger Versicherungsschutz für Mieter ist z.B.

  • Privathaftpflicht (mit Einschluß Mietsachschäden) 
  • Hausrat- und Glasversicherung 

Was ist bei der Hausratversicherung zu beachten, wenn am Gebäude ein
Gerüst aufgestellt wird ?

Sofern z.B. zur Renovierung der Außenfassade für einige Wochen an Ihrem Gebäude ein Gerüst
aufgestellt wird, müssen Sie diese Änderung bei Ihrer Hausratversicherung melden, da durch das
Gerüst eine erhöhte Gefahr (z.B. Einbruch) vorliegt.
Die meisten Versicherer decken dieses kurzzeitige Risiko beitragsfrei ab.