Ständig verspätete Mietzahlungen: Droht Kündigung?

Bezahlen die Bewohner eines Einfamilienhauses die laut Mietvertrag spätestens jeweils zum 3. Werktag fällige Miete ständig später, kann der Hausbesitzer ihnen schließlich kündigen und die Räumung gegebenenfalls per Klage durchsetzen. Das gilt auch dann, wenn die Hausbewohner vor Gericht behaupten, sich nur geirrt zu haben und der Meinung gewesen zu sein, die Miete sei erst zur Monatsmitte zu zahlen. Darauf hat jetzt der Bundesgerichtshof bestanden (Az. VIII ZR 91/10).