Schneelast auf den Dächern

 

In Anbetracht des derzeit extremen Schneefalls sowie den daraus resultierenden Dachlasten obliegt grundsätzlich dem Gebäudeeigentümer (Vermieter oder WEG) die Pflicht zur Prüfung der Dachkonstruktion und ggf. der Beräumung des Daches von Schnee- und Eislasten während der Winterzeit. Der Eigentümer/Verwalter sollte daher in regelmäßigen Abständen die Schneehöhe auf dem Dach des Gebäudes prüfen bzw. fachliche Hilfe hierzu in Anspruch nehmen!

 

Quelle: www.friesrae.de