Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 9-17
Fr.: von 9-15 Uhr
Folgender Hilfeschrei erreichte den Mieterverein Hamburg in einem Fragebogen zu Lärmbelästigungen: „Es werden keine Ruhezeiten eingehalten, Eltern behaupten, dass die Mittags- und Sonntagsruhe abgeschafft sei und man grundsätzlich Kinderlärm hinzunehmen habe, in den Ferien sind die Kinder auch nach 22.00 h draußen und spielen lautstark.“
Dazu folgendes: Die Ruhezeiten sind keineswegs abgeschafft, in Mietshäusern gelten sie weiter durch die entsprechenden Vereinbarungen in den Mietverträgen. So lautet Ziffer I 1. der Hausordnung im „Hamburger Mietvertrag für Wohnraum“ auszugsweise: „Unbedingte Ruhe ist im Interesse aller Mieter und Nachbarn von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr einzuhalten.“ Wir können nur dringend raten, die dadurch vertraglich vereinbarten Regelungen genau einzuhalten. Auch Kinder leben nicht in einem rechtsfreien Raum. Es ist gerichtlich anerkannt, dass Eltern einen erzieherischen Einfluss ausüben müssen, damit die Kinder lernen, sich in die Hausgemeinschaft einzufügen. Dazu gehört beispielsweise, dass das Spielen in den Mittags- und Abendstunden ohne große Lärmentfaltung vonstatten geht. Auch das Spielen und Lärmen im Treppenhaus ist nicht erlaubt.
Quelle: www.mieterverein-hamburg.de
Wir sind fachkompetent und kennen die Gesetze…
Wir verwalten seit 1969 Eigentums- und Mietwohnungen, Miet- und Geschäftshäuser zur vollen Entlastung der Eigentümer zu günstigen Konditionen, mit Kompetenz, Professionalität und Engagement. Profitieren Sie von unserer Erfahrung – wir stellen uns Ihren Ansprüchen.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.