Muss eine vorhandene Wärmedämmung im Dachgeschoss erneuert werden wenn bereits eine Dämmung vorhanden ist?

Leserbrief:

In einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Decke eines begehbaren Dachgeschoßes gedämmt. Nunmehr behauptet eine Wohnungseigentümerin, diese Dämmung sei nicht ausreichend und müsse erneuert werden.

Muss diese Dachgeschoßdämmung trotz vorhandener Dämmung neu gemacht werden? Welche Dämmungsdicke wird gesetzlich verlangt, falls bereits eine Dämmung vorhanden ist?

Anwort vo RA. Fritsch: In obiger Angelegenheit nehme ich beratendes Mitglied des BVI Stellung wie folgt, wobei ich darauf hinweise, dass die von Ihnen angesprochene Frage weniger eine Bau-/WEG-rechtliche darstellt, sondern vielmehr eine bautechnische, weshalb ich hier Kontaktaufnahme mit einem Baufachmann anrate.

Gem. § 10 Abs. 3, Abs. 4 EnEV 2009 besteht eine Nachrüstverpflichtung für Bestandsgebäude hinsichtlich der Dämmung nicht begehbarer, aber zugänglicher oberster Geschossdecken bzw. hinsichtlich begehbarer oberster Geschossdecken nur, soweit diese bis dato ungedämmt sind (vgl. Wortlaut der Bestimmung). Soweit demnach bereits eine Dämmung besteht, ist m.E. § 10 Abs. 3, 4 EnEV 2009 nicht einschlägig.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rüdiger Fritsch, Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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