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Leserbrief:
In einer von uns verwalteten Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Decke eines begehbaren Dachgeschoßes gedämmt. Nunmehr behauptet eine Wohnungseigentümerin, diese Dämmung sei nicht ausreichend und müsse erneuert werden.
Muss diese Dachgeschoßdämmung trotz vorhandener Dämmung neu gemacht werden? Welche Dämmungsdicke wird gesetzlich verlangt, falls bereits eine Dämmung vorhanden ist?
Anwort vo RA. Fritsch: In obiger Angelegenheit nehme ich beratendes Mitglied des BVI Stellung wie folgt, wobei ich darauf hinweise, dass die von Ihnen angesprochene Frage weniger eine Bau-/WEG-rechtliche darstellt, sondern vielmehr eine bautechnische, weshalb ich hier Kontaktaufnahme mit einem Baufachmann anrate.
Gem. § 10 Abs. 3, Abs.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Fritsch, Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0212 / 22 21 0-0
Fax: 0212 / 22 21 0-40
Mail: info@krall-kalkum.de
Web: www.krall-kalkum.de
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