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Wenn einem Vermieter die Nase eines Mieters nicht gefällt, kann er diesem nicht einfach kündigen, denn der Mieterschutz ist in Deutschland hoch. Mit einer Ausnahme: Wohnt der Mieter in einem auch vom Vermieter bewohnten Zweifamilienhaus, so kann ihm einfach so gekündigt werden.
Der Mieter ist im Vergleich zum Vermieter die schwächere Vertragspartei. Deshalb hat das deutsche Mietrecht besondere Schutzrechte für Mieter vorgesehen. Eine Kündigung aus einer Laune des Vermieters heraus ist deshalb nicht möglich, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Vermieter können nur aus wichtigen Gründen kündigen. Die liegen vor, wenn der Mieter zum Beispiel die Miete nicht zahlt oder wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Kein wichtiger Grund und damit auch kein Anlass zur Kündigung liegt allerdings vor, wenn der Vermieter einfach nur eine höhere Miete erzielen will.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Lebt ein Mieter unterm gleichen Dach wie der Vermieter, und handelt es sich um ein Haus mit insgesamt nur zwei Wohnungen – zum Beispiel um ein Haus mit Einliegerwohnung – so hat der Mieter per Gesetz weniger Kündigungsschutz. Der Vermieter kann in dieser Konstellation seinem Mieter ohne Angaben von Gründen mit einer dann allerdings um drei auf mindestens sechs Monate verlängerten Frist kündigen, berichtet Immowelt.de. Dieses Recht hat der Vermieter allerdings auch nur dann, wenn er seinen Lebensmittelpunkt in seinem selbst bewohnten Haus hat.Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
Quelle: www.immowelt.de/
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