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Der Mietspiegel spielt für Vermieter eine immer größere Rolle. Denn: Das Gesetz zur Mietpreisbremse verlangt in angespannten Wohnungsmärkten von Vermietern, dass sie sich an der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ orientieren, wenn sie eine Wohnung neu vermieten. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf die neue Miete nur noch zehn Prozent über dem Vergleichswert liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete lässt sich aus dem Mietspiegel ablesen.
In den meisten Städten steht Vermietern ein Mietspiegel zur Verfügung. In der Regel ist er auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen abrufbar oder für wenige Euro zu bestellen.
Wer zum ersten Mal einen Mietspiegel in Händen hält, kann sich angesichts der schieren Menge an Tabellen und Anhängen schnell überfordert fühlen. Im Grunde funktionieren aber alle Mietspiegel nach dem gleichen Prinzip: Fast jeder verfügt über eine Erklärung zum Geltungsbereich sowie zu den Erhebungsmethoden, gefolgt von einer Tabelle mit den Grundpreisen und einem Anhang, mittels dem wohnwerterhöhende und mindernde Zu- und Abschläge errechnet werden können. Oft gibt es noch Straßenverzeichnisse oder Karten, die die Wohnlage klassifizieren.
Ein Mietspiegel gibt zunächst einen Grundpreis für eine Wohnung an. Dieser hängt vom Baujahr des Hauses und der Größe der Wohnung ab und ist in der ersten aufgeführten Tabelle des Mietspiegels abzulesen.
Manche Städte machen den Grundpreis zusätzlich von der Wohnlage abhängig. Ob das eigene Haus in einer normalen oder guten Wohnlage steht, ist im beigefügten Verzeichnis nachzulesen. Auch bestimmte Aspekte der Sanitärausstattung und der Heizungen werden hier manchmal schon mitberücksichtig.
Einige Mietspiegel geben bereits in der Tabelle, aus der der Grundpreis abgelesen wird, Spannenwerte an, also einen Mittelwert, einen unteren und einen oberen Wert, zwischen denen die später ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete liegen kann. Die Spannen spielen beim Ermitteln des Grundpreises aber noch keine Rolle. Hier wird grundsätzlich vom Mittelwert ausgegangen.
Übrigens: Die Spannenwerte geben an, in welchem Bereich die Mietpreise Zweidrittel aller im Mietspiegel berücksichtigten Wohnungen liegen.
Bestimmte Ausstattungsmerkmale sorgen für Zu- und Abschläge vom Grundpreis. Die Details dieser Ausstattungsmerkmale sind von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Sie beziehen sich aber fast immer auf:
Die Zu- und Abschläge vom Grundpreis gibt der Mietspiegel oft direkt in Cent-Beträgen an, die addiert oder subtrahiert werden. In einigen Mietspiegeln werden die Zu- und Abschläge auch mit einem Punktesystem errechnet.
Sind alle Zu- und Abschläge ermittelt, kann die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet werden.
In Mietspiegeln, die die wohnwerterhöhenden und –senkenden Ausstattungsmerkmale in Eurobeträgen angeben, wird die Summe der Zu- und Abschläge direkt vom Grundpreis abgezogen bzw. hinzugezählt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu errechnen.
Mietspiegel, die mit einem Punktesystem arbeiten, geben häufig auch Preisspannen bei den Grundpreisen an. Überwiegen die Pluspunkte, tendiert die ortsübliche Vergleichsmiete in Richtung des oberen Wertes. Überwiegen die Minuspunkte, wird sie eher im unteren Bereich der Preisspanne angesetzt. Die Spannenobergrenze gibt den Maximalwert der Miete an. Die Spannen dienen jedoch in erster Linie als Orientierungshilfen.
In strittigen Fällen kann nur ein Gutachter oder sogar ein Richter klären, wie die Miete eingeordnet werden muss.
Einige Mietspiegel tragen zudem der Tatsache Rechnung, dass es nicht möglich ist, sämtliche denkbaren wohnwerterhöhenden und -senkenden Ausstattungsmerkmale in einer Tabelle zu berücksichtigen. Das sind meist solche, die bei den Grundpreisen keine Spannen ausweisen. Stattdessen geben solche Mietspiegel oft einen allgemeinen Spielraum für Abweichungen an. Meist liegt er bei +/- 21 Prozent von dem mit dem Mietspiegel errechneten Preis pro Quadratmeter. Vermieter, die diesen Spielraum ausschöpfen, müssen hierfür jedoch stichhaltige Gründe vorbringen.
Per Gesetz ist keine Stadt verpflichtet, einen Mietspiegel bereitzustellen. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete beispielsweise aus Mietdatenbanken von Mieter- oder Eigentümerverbänden abgeleitet werden. Zudem hat ab 1. Juni 2015 jeder Mieter das Recht, zu erfahren, wie viel sein Vormieter gezahlt hat.
Auch mit den Mietpreisstatistiken auf immowelt.de können Interessierte herausfinden, wie viel Mietwohnungen in etwa kosten.
Quelle: Immonet
Wer Fragen zum Mietspiegel oder zur ortsüblichen Vergleichsmiete hat, kann sich als Mieter beispielsweise an den Mieterverein und als Vermieter an Haus & Grund wenden. Beide Verbände bieten Mitgliedern eine kostenlose Beratung an.
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