Petersche Formel
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Die Petersche Formel wird zur Abschätzung der zu erwartenden jährlichen Instandhaltungskosten von Gebäuden genutzt.
Nach dieser Methode müssen die reinen Herstellungskosten (ohne Grundstücks- oder Erschließungskosten) mit dem Faktor 1,5 multipliziert und davon etwa 65 bis 70% angesetzt werden, dann durch 80 Jahre dividiert werden. Grundlage dieser Kalkulation ist es, dass innerhalb von 80 Jahren der 1,5-fache Wert der Baukosten für die Instandhaltung des Gebäudes anfällt und davon etwa 65 bis 70% auf das Gemeinschaftseigentum. Hierdurch wird die Höhe einer nötigen jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohngen ermittelt. Will ein Vermieter die jährlichen Instandhaltungskosten ermitteln, sind auch die Instandhaltungskosten für die Wohnung zu berücksichtigen. Dann darf nicht auf 65 bis 70% reduziert werden.
Beispiel: (Baukosten 1.500,- /m² x 1,5 x 0,7) : 80 Jahre = 19,69 /m²
Nach diesem Beispiel müsste bei Baukosten von 1.500,- pro Jahr und Quadratmeter eine Instandhaltungsrücklage von jährlich 19,69 pro m² eingeplant werden. Bei einer 90 m² großen Wohnung entspräche das einer Rücklage von etwa 1.772 jährlich.
Bei dem Beispiel ist zu berücksichtigen, dass 1.500 Baukosten pro m² ohne Grundstücks- und Erschließungskosten schon sehr hoch sind. Für 2002 war etwa mit Baukosten in Höhe von 1.200 pro m² zu rechnen.
Seuß weist allerdings darauf hin, dass dieser Betrag bei jüngeren Eigentumsanlagen zu überhöhten Instandhaltungsrücklagen führt, was dann auch den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung widerspricht. Die Formel eigne sich nur für ältere Anlagen. Nach einer groben Faustregel des Fachverband für Wohnungseigentumsverwalter ist bei Neuanlagen eine jährliche Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage von 0,8 bis 1,0 % des Kaufpreises ab Baufertigstellung angemessen.