Hitzewelle – Kann Miete gemindert werden?

Kann die Miete gemindert werden, wenn es in der Wohnung bei den derzeitigen Außentemperaturen so richtig heiß wird? Im Prinzip nicht, mit hohen Raumtemperaturen im Sommer muss jeder bei der Anmietung einer Wohnung rechnen, zumal wenn es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt. Ausnahmen kann es aber geben, wenn eine auch im Sommer angenehm kühle Wohnung zugesichert wird (der Mieter müsste eine solche Zusicherung beweisen können!) oder wenn der Aufenthalt in der Wohnung infolge völlig unzulänglicher Wärmeisolierung, mit der der Mieter nicht zu rechnen brauchte, praktisch unzumutbar ist. Vor einer eventuellen Mietekürzung empfiehlt sich eine Beratung beim Mieterverein.

Bei Wohnungen mit Zentralheizung können hohe Raumtemperaturen zu höheren Verbrauchsanzeigen der Heizkostenverteiler führen. Wichtig ist, dass die Sonne nicht direkt auf die Erfassungsgeräte scheint. Ansonsten sind die höheren Anzeigewerte meist kein Problem, denn es sind ja alle Wohnungen betroffen. Der Anteil der einzelnen Wohnung an den Gesamtkosten wird also nicht höher. Im Zweifelsfall lassen Sie Ihre Heizkostenabrechnung zu gegebener Zeit vom Mieterverein prüfen.

Quelle: Mieterverein Hamburg